Annahmekriterien Altholz

Zugelassenes Altholz AI – AIV gemäß Altholzverordnung, EEG und zugehöriger Bestimmungen

Allgemeine Qualitätsmerkmale

  • Bahnschwellen ausschließlich frei von Beplankung und Ankern.
  • Keine massiven Metallteile wie Stangen, Flacheisen, Winkeleisen, Metallscheiben, Schrauben, Betonteile, Mauerwerk, Steine etc.
  • Keine Beimischungen von Filter- und Schleifstäuben
  • Holz aus Sperrmüll ausschließlich vorsortiert und frei von sämtlichen Störstoffen wie z.b. Kunststoffe, Textilien, Folien, Polstern, Matratzen, Teppichen etc.

Zugelassene Altholz-Schlüssel-Nr.

Altholz entsprechend folgendem Abfallschlüssel gemäß AVV sind zugelassen

AVV-Schlüssel-Nr.Beschreibung
02 01 03Abfälle aus pflanzlichen Gewebe
02 01 07Abfälle aus der Forstwirtschaft (nur Holzanteil)
03 01 01Rinden und Korkabfälle – aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbel
03 01 04*Sägemehl, Späne, Abschnitte Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten – Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbel
03 01 05Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
15 01 03Verpackungen aus Holz
15 01 10*Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (nur Holzanteile)
17 02 01Holz – aus Bau- und Abbruchabfällen
17 02 04*Holz, das gefährliche Stoffe enthält oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist - aus Bau- und Abbruchabfällen
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte (nur teehaltige Hölzer)
17 09 03*Sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten (nur Holzanteile)
17 09 04Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
19 12 06*Holz, das gefährliche Stoffe enthält – Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren, usw.)
19 12 07Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt- Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren, usw.)
19 12 12Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der Mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen (nur Holzanteil)
20 01 37*Holz, das gefährliche Stoffe enthält – aus getrennt gesammelten Fraktionen der Siedlungsabfälle
20 01 38Holz, mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt– aus getrennt gesammelten Fraktionen der Siedlungsabfälle
20 03 07Sperrmüll (hier nur Altholz aus Sperrmüll)

Die Beschreibung umfasst die Fraktionen aus der AVV, die für die Anlagen gemäß Biomasseverordnung zugelassen sind. Generell gilt nur die Annahme der Holzanteile aus den. o.g. Abfallschlüsselnummern.

 

Weitere Qualitätseigenschaften / Schadstoffbelastung

Maximale Schadstoffkonzentration im Altholz

Schwefel, S2.500 mg/kg TS
Chlor, Cl3.500 mg/kg TS
Summe Schwermetalle Sb bis Sn250 mg/kg TS
PCB/PCT< 50 mg/kg TS
Zink, Zn1.000 mg/kg TS
Quecksilber, Hg1 mg/kg TS