Annahmekriterien Siebüberläufe

Zugelassene Siebüberläufe

Physikalische Eigenschaften

Korngröße10 mm - 300 mm
Maximaler FE-Anteil je einzelner Lieferung≤ 1,5 Gew.% TS
Maximaler NE-Anteil je einzelner Lieferung≤ 0,5 Gew.% TS
Maximaler Feinanteil < 10 mm je einzelner Lieferung≤ 5,0 Gew.% OS
Ascheanteil< 15 Gew.% OS
Maximaler Wassergehalt≤ 25 Gew.% OS

 

Allgemeine Qualitätsmerkmale

  • Keine massiven Metallteile wie Stangen, Flacheisen, Winkeleisen, Metallscheiben, Schrauben
  • Keine massiven Betonteile, Mauerwerk oder Steine.
  • Keine massiven Baumstümpfe oder grobes Wurzelwerk größer max. zulässiger Korngröße
  • Keine Beimischungen von Filter- und Schleifstäuben
  • Frei von sämtlichen Störstoffen wie z.b. Kunststoffe, Textilien, Folien

Maximale Schadstoffkonzentration im Siebüberlauf

Maximale Schadstoffkonzentration im Altholz

Schwefel, S2.000 mg/kg TS
Chlor, Cl3.500 mg/kg TS
Summe Schwermetalle Sb bis Sn250 mg/kg TS
PCB/PCT< 50 mg/kg TS
Zink, Zn1.000 mg/kg TS
Quecksilber, Hg1 mg/kg TS

 

Zugelassener Siebüberlauf

Siebüberläufe entsprechend folgendem Abfallschlüssel gemäß AVV sind zugelassen, müssen aber dem EEG 2004 und zugehörigen Bestimmungen entsprechen

AVV-Schlüssel-Nr.Beschreibung
02 01 03Abfälle aus pflanzlichen Gewebe
02 01 07Abfälle aus der Forstwirtschaft (nur Holzanteil)
19 05 01Nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfälle (nur Holzanteile)
19 05 02Nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen –aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
19 05 03Nicht spezifikationsgerechter Kompost – aus der anaeroben Behandlung von festen Abfällen (nur Holzanteil)
20 02 01Biologisch abbaubare Abfälle – aus Garten- und Parkabfällen (einschließlich Friedhofsabfälle und Treibsel)